Öffentliche HotSpots unter Berücksichtigung der Störerhaftung betreiben
Möglichkeiten, um einen öffentlichen HotSpot unter Berücksichtigung der Störerhaftung einzurichten
Sie möchten Ihren Kunden die Möglichkeit bieten, einen offenen Internetzugang zu nutzen? Sind aber durch die Störerhaftung verunsichert?
Wir zeigen Ihnen in diesem Informationstext, wie Sie diese Idee mit Berücksichtigung der Störerhaftung umsetzen könnten.
Was ist die Störerhaftung überhaupt?
Als Störerhaftung wird die Mitverantwortung eines Internetanbieters bezeichnet, wenn über seinen Zugang durch andere Personen gesetzeswidrige Handlungen durchgeführt werden.
Möglichkeiten der Umsetzung
Im Folgenden möchten wir drei unterschiedliche Wege nennen, die momentan genutzt werden, um der Problematik Störerhaftung aus dem Weg zu gehen.
1. Drittanbieter:
Viele Firmen bieten spezielle Router als Lösung an. Mit diesen Geräten benutzen Ihre Kunden einen direkten Zugang über die IP der Anbieterfirma in das Internet und nutzen somit nicht den Zugang Ihres eigenen Unternehmens.
Für rechtliche Probleme ist der Drittanbieter verantwortlich, welcher vereinzelte Abmahnungen durch den großen Umfang an Kunden auffangen kann oder sich durch das Providerprivileg schützt.
Sie kaufen einmalig einen Router des Anbieters und mieten dann über eine monatliche Gebühr den Zugang, welcher von Ihren Kunden benutzt wird.
Als Beispiel für eine solche Lösung möchten wir das Angebot von Socialwave anführen.
Sie erwerben einmalig einen Router und bezahlen monatlich für den angebotenen Service. Bei Bedarf können Sie für ebenfalls einmalig anfallende Kosten Repeater dazu bestellen.
Nach dem Aufstellen des Routers können sich Ihre Kunden an dem HotSpot anmelden. Dies geschieht entweder über einen Login mit dem Facebook Account um Ihre eigene Facebook Präsenz weiter zu empfehlen oder über eine klassische Login Seite.
Mithilfe dieses Logins wird jeder Nutzer einzeln authentifiziert und beim Vorwurf eines Missbrauchs kann der Anschlussinhaber die Verantwortung dafür von sich weisen.
Der Vorteil bei dieser Methode liegt ganz klar in der Nutzung der Sozialen Netzwerke, wodurch Sie wichtige Statistiken zur Ihren Kunden erfahren können um Ihren Service weiter zu entwickeln.
2. Providerprivileg:
Das Providerprivileg ist ein Begriff aus dem Online-Recht, bezeichnet aber eigentlich ein grundlegendes Konzept, nämlich dass er der Überbringer (Bote, Provider) inhaltlich nicht für das Überbrachte (die Nachricht) einstehen muss, die er übermittelt, aber nicht selbst erstellt.
Es ist derzeit in Deutschland als §7(2) und §§8 bis 10 Telemediengesetz geregelt.
(Quelle: Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Providerprivileg )
Als Unternehmen können Sie sich selber auf diesen Teil des Telemediengesetzes berufen, müssen sich aber selber mit möglichen Versuchen einer Abmahnung auseinandersetzen!
Um sich vor einer Abmahnung zu schützen, müssen Sie ihren Kunden bei der Nutzung Ihres Hotspots dazu auffordern eine AGB zu akzeptieren, in welcher er über die Folgen bei einem Missbrauch aufgeklärt wird und der Speicherung von Anmeldedaten zustimmt, damit Sie nachweisen können, dass sie nicht der mögliche Verursacher eines Rechtsverstoßes sind.
Zu beachten ist auch die Anzeigepflicht. Nach §6 des TKG müssen Sie sich als Telekommunikationsanbieter bei der Bundesnetzagentur anmelden, wenn Sie eine gewerbliche Telekommunikations-Dienstleistung erbringen.
Als gewerbliche Telekommunikations-Dienstleistung wird ein Service bezeichnet, der selbstbestimmt, auf Dauer angelegt und mit einer Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird.
Weitere Informationen zur Anzeigepflicht sowie ein Meldeformular finden sie hier.
Auf Grundlage dieser gesetzlichen Regelung möchten wir Ihnen die Hotspot Lösung von bintec elmeg vorstellen.
Hierbei kaufen Sie sich als erstes wieder einen Router von der Anbieterfirma und mieten dazu eine ein- oder zweijährige Zugriffslizenz auf das Rechenzentrum von bintec elmeg.
Über den Router gehen Ihre Kunden getrennt von Ihrem eigenen Internetzugang in das Netz. Als Anmeldung fungiert eine Seite ihm Internetbrowser, welche Sie individuell gestalten können.
Als echter Pluspunkt sind hier die unterschiedlichen Anmeldearten zu nennen. Sie können entscheiden ob sich der Kunde nur über das Akzeptieren einer AGB anmelden kann oder zusätzlich seine E-Mail Adresse bzw. seine Mobilfunknummer angeben soll.
Auch kann der HotSpot so konfiguriert werden, dass dem Nutzer ein Daten- oder Zeitvolumen zur Verfügung steht, ebenfalls in Kombination mit einer möglichen kostenpflichtigen Nutzung.
Um eine kostenpflichtige Anmeldung zu realisieren bringt der Accesspoint eine Schnittstelle zu PayPal, Lastschrift und der Kreditkartenzahlung mit.
Ganz nach ihren Wünschen können sie unterschiedliche Tarife anbieten und eigene Preis einstellen.
Neben diesen vielen Facetten der Einstellungsmöglichkeiten punktet bintec elmeg hier auch mit einer mehrsprachigen Benutzerführung um Ihre internationalen Kunden einen möglichst angenehmen Service zu bieten.
3. Freifunk:
Der Freifunk ist eine Communitylösung, bei welcher mittels einem Router und einer speziellen zur Verfügung gestellten Software ein W-Lan Netz realisiert wird, welches die Internetdaten umleitet um der Störerhaftung entgegenzuwirken.
Fazit
Wie Sie gerade gelesen haben gibt es unterschiedliche Wege zum Ziel. Sie können einmal die Lösung über die sozialen Netzwerke wählen um eine möglichst enge und effiziente Kundenbindung aufzubauen. Gleichzeitig nutzen Sie das virale Marketing und können eine größere Zielgruppe anzusprechen.
Oder Sie bevorzugen eine Lösung mit vielen individuellen Einstellungsmöglichkeiten, damit der Service eines HotSpots genau auf Ihre Vorstellungen zugeschnitten werden kann und Sie durch die Erfassung von Anmeldedaten auf der rechtlich sicheren Seite sind.
Egal für welche Lösung Sie sich entscheiden, sollte auch das Augenmerk auf die Sicherheit der Nutzung des HotSpots gelenkt werden. Empfehlenswert ist z.B. es Ihren Kunden nahe zulegen nur auf https geschützten Websites zu surfen.
Mit der Verwendung einer der oben genannten Lösungen und Berücksichtigung der Sicherheitsstandards steht Ihrer Idee von einem HotSpot für Ihre Kunden nichts mehr im Weg.
Wir führen keine Rechtsberatung durch, sondern stellen nur Möglichkeiten vor, wie ggf. eine Störerhaftung bei der Internetnutzung vermieden werden kann. Die Ausführungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Wir garantieren nicht, dass die Störerhaftung bei Nutzung der vorbezeichneten technischen Varianten entfällt. Wir nehmen keine Einzelfallprüfung vor. Sofern Sie von einer Abmahnung etc. betroffen sind, wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt. Wir haben lediglich Informationen aus verschieden Quellen zusammengestellt.
Quellen:
http://wifi.socialwave.de/
https://www.bintec-elmeg.com/de/Oeffentlicher-Internet-Zugang-per-WLAN-HotSpot-2975,11985.html
https://www.bintec-elmeg.com/download/de/bintec_elmeg_gmbh/application_sheets/116_applsheet_hotspot_de.pdf
https://www.bintec-elmeg.com/download/de/various_pdf/bintec_flyer_hotspot.pdf
https://wiki.freifunk.net/FAQ_Rechtliches#Was_ist_die_Anzeigepflicht.3F
http://freifunk.net/worum-geht-es/technik-der-community-netzwerke/
http://winfwiki.wi-fom.de/index.php/Betrachtung_der_aktuellen_Rechtslage_zum_Betrieb_offener_WLAN_Hotspots_im_gewerblichen_Bereich