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Telematikinfrastruktur

Was ist das überhaupt?

Das Ziel der Telematikinfrastruktur (TI) ist es, medizinische Informationen schneller und einfacher verfügbar zu machen. Dafür muss das gesamte Gesundheitsnetz miteinander verbunden und ein zukunftsfähiges, digitales Gesundheitssystem errichtet werden. Alle Leistungserbringer in Deutschland sind zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur verpflichtet.

Wie kann der Schutz der Gesundheitsdaten gewährleistet werden?

Mittels eines sicheren VPN-Zugangsdienstes, der die Konnektoren mit der Telematikinfrastruktur verbindet, kann eine sichere Datenübertragung und der Schutz der personenbezogenen Gesundheitsdaten gewährleistet werden. Außerdem werden nur zugelassene und zertifizierte Komponenten von der Gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte) verwendet. Oberste Priorität hat dabei die Datensicherheit.

Wofür wird die Telematikinfrastruktur verwendet?

Sie wird verwendet, um die Kommunikation der Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen digital und einfach zu gestalten. Die Initialanwendung ist das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Bei dieser Anwendung werden die Stammdaten der Patienten beim Auslesen elektronischer Gesundheitskarten mithilfe der neuen Verbindung abgerufen und in Echtzeit überprüft. Das Speichern von Notfalldaten (NFDM), der elektronische Medikationsplan (eMP), das E-Rezept und die elektronische Patientenakte werden als Anwendungen zu einem späteren Zeitpunkt folgen und ebenfalls die sichere Verbindung der Telematikinfrastruktur nutzen.

Welche Vorteile bieten sich für Apotheken?

Der sichere Austausch innerhalb der Infrastruktur bildet eine gute Grundlage für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Aufgrund dessen ergeben sich viele Vorteile, wie beispielsweise eine Verbindung zum behandelnden Arzt, um schnell Rückfragen klären zu können – ganz ohne Faxgerät oder den unsicheren E-Mail-Verkehr. Des Weiteren ergeben sich dadurch sowohl wirtschaftliche Vorteile für Apotheken als auch Funktionen zur Verbesserung der Patientenversorgung, wie das digitale Handling einer Dauerversorgung. Mit Hilfe des elektronischen Medikationsplans lassen sich schädliche Wechselwirkungen der Medikamente vermeiden. Die Medikamentendosis kann auf einem Blick angezeigt werden und die Gefahr von Falschinformationen wird begrenzt. Auch das E-Rezept bietet viele Vorteile, wie eine optimierte Rezepteinlösung, eine schnellere Arzneimittelversorgung der Patienten und eine Reduzierung von Abgabefehlern und Retaxationen.

Gibt es gesetzliche Fristen?

Geplant ist der Anschluss an die Apotheken im Frühjahr 2020. Durch das eHealth-Gesetz gibt es eine Frist bis zum 31.03.2020. Eine frühzeitige Anbindung wird aufgrund des wirtschaftlichen Nutzens durch die optimierten Prozesse empfohlen.

Gibt es eine Kostenerstattung?

Für die Anschaffung von eHealth-Konnektor und zwei Kartenlesegeräten gibt es einen Zuschuss in Höhe von 2642€ und zusätzlich quartalsweise eine Betriebskostenpauschale von 210€. Der Zuschuss setzt sich aus einer Hardwarepauschale in Höhe von 1362€ und einer Aufwandspauschale für Installation, eventuelle Ausfallzeiten und Schulungen in Höhe von 1280€ zusammen. Die Erstattung erfolgt auf Nachweis. Ausgezahlt werden die Beträge über den bestehenden Nacht- und Notdienstfonds des DAV e.V.

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