Card-link und die elektronische Gesundheitskarte
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet weiter voran, und mit ihr kommt das Card-link Verfahren. Dieses innovative System ermöglicht es, E-Rezepte schnell, unkompliziert und ganz ohne Papier einzulösen.
In diesem Blog erfahren Sie, wie Sie das Card-link Verfahren meistern und alles, was Sie dazu wissen müssen.
Was ist das Card-link Verfahren?
Mit CardLink können Nutzer ihre E-Rezepte jederzeit und überall mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen. Das Verfahren wurde ursprünglich für Versandapotheken innerhalb der EU entwickelt und ist seit kurzem auch in Vor-Ort-Apotheken verfügbar. Damit kann eine Apotheke oder Versandapotheke Verordnungen vom E-Rezept-Fachdienst abrufen und Versicherte können die E-Rezepte über ihr Smartphone mit ihrer eGK und ohne PIN einlösen. Der E-Rezept-Fachdienst gehört zur Telematikinfrastruktur (TI), welche den Datenaustausch des Gesundheitswesens verwaltet.
Wie löse ich Rezepte über Card-link ein?
Um Card-link zu verwenden, benötigen Sie:
Die eGK ist sozusagen der Schlüssel zu einer digitalen, patientenorientierten Gesundheitsversorgung. Sie sorgt dafür, dass die Versicherten sicher und einfach identifiziert werden können. Außerdem können auf der ePA (elektronische Patientenakte), welche mit der Karte verbunden ist, wichtige Gesundheitsdaten, Notfalldaten und Informationen über die Behandlung gespeichert werden.
An den zwei hervorgehobenen Symbolen auf den elektronischen Gesundheitskarten können Sie erkennen, dass Ihre Gesundheitskarte NFC-fähig ist. Wenn Sie dieses Symbol nicht sehen, informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach einer neuen Karte.
Ablauf:
- Rezept erhalten: In der Arztpraxis wird ein E-Rezept in ein zentrales System übermittelt. Der Patient erhält dann einen sogenannten E-Rezept-Token, womit das Rezept in der Apotheke eingelöst werden kann.
- Kartennummer eingeben: Ihre CAN (Card-Access-Number) ist 6 Stellen lang und befindet sich oben rechts auf der Karte, unter dem Wort „Gesundheitskarte“ (siehe Abbildung).
- Mobilfunknummer eingeben: Achten Sie darauf, dass nur Mobilfunknummern aus Deutschland für den Prozess zugelassen sind. Oft sind die Vorwahlen +49 beziehungsweise 0 bereits vorgegeben und müssen von Ihnen nicht mehr selbst eingegeben werden.
—————
Vorsicht! Schritt 3 hängt mit Schritt 4 zusammen, Schritt 2 kann aber auch nach den anderen Beiden Schritten (3 und 4) durchgeführt werden.
————— - Code eingeben: Wenn Sie Ihre Mobilfunknummer eingegeben haben, geben Sie den Code ein, der per SMS an Ihre Mobilfunknummer gesendet wurde. Überprüfen Sie nochmals, ob Sie Ihre Mobilfunknummer richtig eingegeben haben.
- Mobiltelefon auf die eGK legen: Nun legen Sie Ihr Mobiltelefon auf Ihre Karte und halten beides still. Der Vorgang dauert wenige Sekunden.
- Fertig! Jetzt müssen Sie nur noch Ihre Rezepte zum Einlösen auswählen.
Fehler? Ist NFC aktiviert? Womöglich wurde das Rezept von Ihrem Arzt noch nicht freigegeben. Entweder versuchen Sie es später erneut oder Sie kontaktieren Ihren Arzt.
Unterstützt mein Handy „NFC“?
Bei Apple sind alle Smartphones seit dem iPhone 6 mit einem NFC-Chip ausgestattet.
Alle Android-Smartphones, die die Android-Version 4.0 oder höher haben, können theoretisch NFC nutzen. Um das herauszufinden, gehen Sie auf Ihrem Android-Gerät zu „Einstellungen“. Geben Sie in der Leiste „Einstellungen durchsuchen“ den Suchbegriff „NFC“ ein.
Hinweis: Schutzhüllen oder metallische Gegenstände können NFC stören.
Sie können sich auch hier informieren: NFC-Handys
Wichtig: Sollten Sie ein iPhone X, ein iPhone 8 oder ein älteres Apple-Handy mit NFC besitzen, müssen Sie zunächst noch die App „NFC für iPhone“ (iOS) herunterladen. Erst danach können Sie den Übertragungsstandard nutzen.
Wo genau muss ich die eGK anlegen?
Bei einem iPhone halten Sie die Gesundheitskarte im oberen Bereich des Bildschirms, vor die Rück- oder Vorderseite das Mobiltelefons.
Bei Android-Geräten halten Sie die Gesundheitskarte etwas oberhalb der Mitte, vor die Rückseite des Endgeräts.
Hinweis: Die Kamera Ihres Smartphones wird zum Scannen nicht benötigt.
Ich habe Probleme mit meinem E-Rezept
Prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Rezeptes; es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei Papierrezepten. Sie können 28 Tage zulasten der gesetzlichen Krankenkasse eingelöst werden. Anschließend können sie als Selbstzahlerrezept bis zum Ablauf der Gültigkeit eingelöst werden, also insgesamt 3 Monate nach Ausstellung. E-Rezepte werden 100 Tage nach der Einlösung automatisch gelöscht oder können vom Versicherten auch vor der Einlösung gelöscht werden.
Wenn Sie kein E-Rezept haben, überprüfen Sie, ob die Medikamente verschreibungspflichtig sind. Beachten Sie, dass (Zahn-)Arztpraxen und Krankenhäuser seit dem 1. Januar 2024 verpflichtet sind, gesetzlich Versicherten elektronische Rezepte in der Regelversorgung auszustellen, also bei allen Behandlungsformen, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt bzw. bezuschusst werden. Es gelten jedoch auch hierbei wenige Ausnahmen.
Ihr Arzt muss das E-Rezept erst signieren und freigeben, bevor Sie es in einer Apotheke einlösen können. In manchen Fällen besteht die Möglichkeit, dass Ihr Arzt das E-Rezept nicht sofort bei oder nach Ihrem Besuch freigibt und Sie es nicht direkt einlösen können. Warten Sie einfach etwas und kontaktieren Sie notfalls Ihren Arzt.
Wie sicher sind meine Daten?
Die Daten der eGK sind stark abgesichert. E-Rezepte werden von dem verordnenden Arzt qualifiziert elektronisch signiert und sind nur einmalig einlösbar. Außerdem können die Daten nur in Praxen und Einrichtungen ausgelesen werden, die für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen sind und die einen elektronischen Praxisausweis, einen SMC-B (Security Module Card Typ B) besitzen. Dieser stellt sicher, dass nur berechtigte Nutzer Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) erhalten.
Um Missbrauch zu vermeiden, sind Versicherungsstammdaten (Name, Geburtsdatum, Adresse, Versichertennummer und Versichertenstatus) und ein Foto gespeichert. Weitere Daten werden nur mit Ihrer Zustimmung und der Eingabe Ihrer PIN auf Ihrer elektronischen Patientenakte gespeichert. Über den Zugriff und Inhalt der Daten können Sie selbst entscheiden.
NFC-Technologie gilt ebenso als sicher, da Ihre CAN-Nummer vor der Datenübertragung benötigt wird und eine sehr geringe Distanz zum Austausch der Daten erforderlich ist. Darüber hinaus erfordern viele Smartphones eine biometrische Authentifizierung (z. B. einen Fingerabdruckscan oder einen Gesichtsscan), bevor diese Funktion verwendet werden darf. Um sich dennoch zusätzlich zu schützen, können NFC-Karten immer in speziellen Schutzhüllen verwahrt werden. Denn im dichten Gedränge, kann ein Smartphone oder Lesegerät an die Tasche gehalten werden und Daten somit ausgelesen werden.
Fazit
Die digitale Transformation im Gesundheitswesen ist notwendig und zukunftsweisend. Unsere Gesundheitsversorgung wird immer benutzerfreundlicher und sicherer, was zu einer besseren Patientenversorgung führt. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich diese Innovationen weiterentwickeln.