securPharm – EU-Fälschungsschutzrichtlinie
Für alle Apotheken in Deutschland ist der 9. Februar 2019 ein wichtiges Datum. An diesem Tag startet die neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen: securPharm.
Im Zuge dieser Richtlinie bekommen die Verpackungen von Arzneimitteln Sicherheitsmerkmale. Eines dieser Merkmale ist ein Data-Matrix-Code, welcher dafür sorgen soll, dass die Arzneimittel eindeutig identifizierbar sind.
Produkte die unter den Schutz der neuen Richtlinie fallen, müssen ab dem 9. Februar, beim Verkauf in der Apotheke, überprüft werden. 2D-fähige Barcodescanner bilden dafür die technische Grundlage.
Wenn Sie noch keine Geräte verwenden die dazu fähig sind, helfen wir Ihnen gerne bei der Beschaffung und Installation solcher Scanner.
Weiter Informationen zu securePharm finden Sie auf der offiziellen Website.
Zusätzlicher Schutz
Neben der eindeutigen Identifikation ist, gerade im Versandhandel, auch die Dokumentation und Nachverfolgung der versandten Ware ein wichtiger Faktor in der Qualitätssicherung. Hierzu haben wir ein eigenes Produkt mit dem Namen LogVision entwickelt. Eine einfache aber effektive und vor allem kostengünstige Möglichkeit den Warenausgang zu überwachen.
Nähere Informationen zu LogVision finden Sie hier.